
Die rechtlich nicht bindende Entschließung fordert eine koordinierte EU-Strategie, eine genauere Kontrolle von Finanzierungen und die Prüfung bestimmter Personen oder Organisationen im Rahmen der europäischen Verfahren zur Terrorliste. Sie verbietet die Muslimbruderschaft nicht und stuft keine Organisation automatisch als terroristisch ein.
(Redaktion: Europäische Union / Politik & Gesellschaft)
Am 8. Oktober 2026 verabschiedete das Europäische Parlament eine Entschließung, die eine koordinierte EU-Strategie gegen das fordert, was der Text als „islamistischen Entrismus“ bezeichnet, sowie gegen den Einfluss von Netzwerken mit Verbindungen zur Muslimbruderschaft. Das Abstimmungsergebnis lautete: 381 Stimmen dafür, 167 dagegen und 15 Enthaltungen.
Was fordert die Entschließung?
Im Mittelpunkt steht der als „islamistischer Entrismus“ bezeichnete Versuch bestimmter islamistischer Netzwerke, Einfluss in politischen Institutionen, zivilgesellschaftlichen Organisationen und anderen etablierten Strukturen zu gewinnen. Der Text fordert unter anderem:
- eine genauere Kontrolle europäischer Finanzierungen;
- eine systematischere Beobachtung der betreffenden Netzwerke;
- die Prüfung bestimmter Personen oder Organisationen mit Verbindungen zur Muslimbruderschaft, um festzustellen, ob weitere Schritte im Rahmen der EU-Verfahren zur Terrorliste erwogen werden sollten.
Was die Entschließung nicht bewirkt
Die Entschließung ist politisch und rechtlich nicht bindend. Sie verbietet die Muslimbruderschaft nicht und erklärt keine Organisation automatisch zu einer terroristischen Organisation. Eine Aufnahme in eine Liste oder restriktive Maßnahmen würden gesonderte Entscheidungen der zuständigen EU-Institutionen nach den geltenden Rechtsverfahren erfordern.
Hintergrund zur Muslimbruderschaft
Die Muslimbruderschaft wurde 1928 in Ägypten gegründet und entwickelte sich zu einer breiteren islamistischen Bewegung. In mehreren Ländern bestehen Organisationen und Netzwerke, die mit ihr verbunden sind oder ideologische Bezüge teilen. Die Entschließung fordert eine genauere Prüfung entsprechender Netzwerke und ihres Einflusses in Europa.
Das Abstimmungsergebnis
Die Entschließung wurde mit 381 zu 167 Stimmen bei 15 Enthaltungen angenommen. Das Ergebnis ist ein politisches Signal für eine vertiefte Prüfung auf EU-Ebene, entfaltet aber für sich genommen keine unmittelbaren rechtlichen Folgen.
Wie geht es weiter?
Die Entschließung fordert die zuständigen europäischen Institutionen zur weiteren Prüfung auf. Konkrete Maßnahmen zur Finanzierungskontrolle, zur Bewertung von Netzwerken oder zu einer möglichen Aufnahme in die EU-Terrorliste erfordern zusätzliche Entscheidungen nach dem geltenden Rechtsrahmen.







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