🇷🇴🇺🇦 Schlangeninsel und die Abgrenzung im Schwarzen Meer: Wie der Internationale Gerichtshof die Seegrenze zwischen Rumänien und der Ukraine festlegte
Am 3. Februar 2009 verkündete der Internationale Gerichtshof in Den Haag sein Urteil im Streit zwischen Rumänien und der Ukraine über die Abgrenzung des Festlandsockels und der ausschließlichen Wirtschaftszonen im Schwarzen Meer. Von dem umstrittenen Meeresgebiet, das üblicherweise auf etwa 12.000 km² geschätzt wird, erhielt Rumänien rund 9.700 km². Die Schlangeninsel spielte im Verfahren eine…
Am 3. Februar 2009 verkündete der Internationale Gerichtshof in Den Haag sein Urteil im Streit zwischen Rumänien und der Ukraine über die Abgrenzung des Festlandsockels und der ausschließlichen Wirtschaftszonen im Schwarzen Meer. Von dem umstrittenen Meeresgebiet, das üblicherweise auf etwa 12.000 km² geschätzt wird, erhielt Rumänien rund 9.700 km². Die Schlangeninsel spielte im Verfahren eine wichtige Rolle, doch der Gerichtshof entschied, dass kein Basispunkt auf der Insel für die Ziehung der Abgrenzungslinie jenseits des 12-Seemeilen-Bogens ihres Küstenmeeres verwendet werden sollte.
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